Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld.
Titelbild : SoVD Sozialverband Deutschland / Landesverband Mitteldeutschland „Meine SoVD“-App Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie…